Einreisebestimmungen Türkei

Für deutsche Staatsangehörige ist eine Reise in die Türkei recht simpel.
Sowohl Kinder als auch Erwachsene benötigen entweder einen gültigen Reisepass oder Personal- bzw. Kinderausweis, um sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr in dem Land aufzuhalten. Bei einer Aufenthaltsverlängerung ist ein Visum bei dem Türkischen Generalkonsulat zu beantragen.

Die Reisedokumente von Kindern dürfen maximal seit einem Jahr abgelaufen sein. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderausweis ein Lichtbild enthalten. Auch mit einem vorläufigen, gültigen Pass oder Ausweis ist eine Einreise für Kinder und Erwachsene möglich. Es ist jedoch empfehlenswert, aktuelle Papiere zu verwenden, da die Einreise verweigert werden kann.
Kinder, die beide Staatsangehörigkeiten haben, brauchen einen deutschen Kinderausweis oder einen Europa-Pass um nach Deutschland zurückkehren zu können. Diesen beantragen die Eltern rechtzeitig in Deutschland.
Vorsicht ist bei Wertgegenständen geboten Touristen dürfen zwar unbegrenzt Devisen in die Türkei einführen, bei der Ausfuhr gilt allerdings ein Maximalbetrag von 5000 US-Dollar bzw. dem Gegenwert in Türkischen Lira. Die Mitnahme von Schmuck im Wert von höchstens 15000 Dollar ist erlaubt, für in der Türkei gekaufte Artikel müssen Belege vorliegen.
Es ist möglich, mit dem Auto in die Türkei einzureisen. Der betreffende Pkw wird in den Pass des Fahrers eingetragen, es ist somit ratsam, einen Reisepass mitzuführen. Außerdem erhält der Fahrer ein Formular, in dem der späteste Ausreisetermin festgelegt ist. Dieses Datum muss unbedingt beachtet werden, bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen. In der Regel beträgt die Frist 30 Tage, eine Verlängerung auf 90 Tage ist möglich. Vorsicht: Die grüne Versicherungskarte gilt nur im europäischen Teil des Landes, im asiatischen Teil kann allerdings an der Grenze eine Versicherung beantragt werden.

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